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Dez 11 2018

Dynamik

Die Dynamik gilt als Versprechen der Versicherungsgesellschaft, dem Kunden jährlich eine Erhöhung des Versicherungsschutzes anzubieten. Dabei wird sowohl der zu zahlende Beitrag als auch die Leistung, beispielsweise die BU-Rente, um einen vereinbarten Prozentsatz, meist drei oder fünf Prozent, angehoben. Die Grundlage der Berechnung ist entweder der Anfangs- oder der Vorjahresbeitrag. Neben diesem Zuwachs bieten einige Unternehmen auch eine Anpassung in Höhe vom Anstiegsbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung an. Die Dynamik findet Anwendung in allen Lebensversicherungen, wie Kapitallebens- und Risikolebensversicherung, sowie Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung.

Keine erneute Gesundheitsprüfung

Eine dynamische Anpassung sollte grundsätzlich in jeden Vertrag eingeschlossen werden. Denn Jahr für Jahr können Sie selbst bestimmen, ob Sie davon Gebrauch machen oder nicht. Der wichtigste Punkt dabei ist, dass bei einem Erhöhungsangebot keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. D.h. auch der Kunde mit gesundheitlichen Problemen - was bei einem Neuantrag zu Leistungsausschlüssen oder gar zu einer Ablehnung führen könnte - ist in der Lage, seine Versicherungssumme ohne Weiteres anzuheben.  

Ausgleich der Inflation

Ein weiterer entscheidender Aspekt für eine Dynamisierung ist der Ausgleich der Inflation. Eine heute bedarfsgerechte Leistung verliert nach Abzug der Geldentwertung jährlich an Kaufkraft und ist nach einer gewissen Zeit nicht mehr ausreichend. Zudem spricht auch das im Regelfall steigende Einkommen im Laufe des Erwerbslebens für eine Anpassung.

Jährlicher Ausschluss möglich

Jährlich erhält der Kunde von seiner Versicherung ein Anschreiben mit dem Angebot Beitrag und Leistung zu erhöhen. Bei den meisten Verträgen gilt: Wer dreimal hintereinander ablehnt wird von der Dynamik ausgeschlossen. Überlegen Sie daher genau, wenn Sie bereits zweimal das Erhöhungsangebot ausgeschlagen haben, wie sie agieren. Denn ein Wiedereinschluss ist nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.

Nachversicherungsgarantie

Die Gesellschaften bieten sogenannte Nachversicherungsgarantien bei erhöhten Absicherungsbedarf, wie etwa bei Heirat, der Geburt eines Kindes, Bau oder Erwerb eines Eigenheimes oder auch bei Karrieresprüngen, an. Auch damit lässt sich die versicherte Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken, muss jedoch in der Regel bis zu einem gewissen Alter genutzt werden. Üblich ist eine Erhöhung von bis zu 50 Prozent der ursprünglich vereinbarten Summe. Manche Tarifen beinhalten diese Nachversicherungsgarantie auch wenn kein bestimmtes Ereignis zugrunde liegt.

Leistungsdynamik

Die Beitragsdynamik ist nicht zu verwechseln mit der Leistungsdynamik, die man bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gegen einen Mehrbeitrag einschließen kann. Hierbei handelt es sich um einen garantierten Anstieg der Rente ab dem zweiten Jahr des Bezuges. Wer nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf nachzugehen, benötigt eine steigende Rente, um die Inflation auszugleichen. Bis vor einigen Jahren war eine Erhöhung der Rentenbezüge im Leistungsfall durch eine Beteiligung an den Überschüssen der Gesellschaften möglich. Dabei stellten die Versicherungsgesellschaften Zuwachs von zwei Prozent und mehr in Aussicht. Im aktuellen Marktumfeld, verursacht durch die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), schaffen es die Versicherer aber nicht mehr genügend Gewinne zu erzielen. Daher sinken diese Leistungen auf eine homöopathische Höhe. Im Gegensatz zu dieser nicht garantierten Überschussbeteiligung (gilt jeweils nur für ein Jahr), hat sich die garantierte Leistungsdynamik im Markt etabliert, die – um bedarfsgerecht zu sein – zwei Prozent nicht unterschreiten darf. Somit bleibt festzuhalten, dass eine Beitragsdynamik bei allen Verträgen sinnvoll ist sowie auch die Leistungsdynamik bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

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