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Inflationsrate von staatlicher Seite angepasst

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, stellte unlängst das Statistische Bundesamt den Warenkorb zur Berechnung des Verbraucherpreisindex (VPI) neu zusammen. Somit wird der Index in einer anderen Form ermittelt. Das wiederum wirkt sich nicht nur auf die zukünftigen Inflationsraten aus, sondern auch auf die vergangener Jahre. Das Statistische Bundesamt erläutert, der Warenkorb werde lediglich alle fünf Jahre den geänderten Rahmenbedingungen angeglichen.

Anpassung des Wägungsschemas

Laut dem Statistischen Bundesamt wurde parallel zur Änderung des Basisjahrs von 2010 auf 2015, auch das sogenannte Wägungsschema reformiert, um die reine Preisentwicklung der einzelnen Produkte darstellen zu können. Betroffen sind neben den Kosten für Lebensmittel, Pauschalreisen und Mieten auch technische Neuerungen, wie etwa E-Book-Reader und –Downloads, Musik-Streaming usw..

Verbraucherverhalten soll Nachjustierung begründen

Durch die Neuberechnung veränderte sich natürlich auch die Teuerungsrate der letzten Jahre – sie sankt für 2018 von 1,9 auf 1,8 Prozent und für 2017 gar von 1,8 auf 1,5 Prozent. Das Statistische Bundesamt argumentiert u.a. damit, dass Verbraucher auf Preisänderungen mit dem Ausweichen auf günstigere Gütervarianten (in Fachkreisen Substitution genannt) reagieren. Unterstellen nun Statistiker bei der Überprüfung des Warenkorbs die neuen Produkte, führt das eben zu einer geringeren Inflationsrate.

Inflationsrate soll nicht geschönt werden

Die staatliche Aussage, mit der Neuberechnung solle die Inflationsrate keineswegs geschönt werden, nahm ich belustigt zur Kenntnis. Jedem Bürger dürfte mittlerweile klar geworden sein, dass die tatsächliche Preissteigerung nur wenig mit den offiziellen Zahlen zu tun hat. Lesen Sie dazu meinen folgenden Blogartikel: „Was ist dran an der offiziellen Inflationsrate?“
 

 

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