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    Jan 31 2017

    Wer zahlt, wenn ein Baum aufs Auto fällt?

    Fällt ein Baum zwei Tage nach einem Sturm auf ein geparktes Auto, muss der Geschädigte den Beweis erbringen, dass der Baum bereits in einem desolaten Zustand war und daher hätte beseitigt werden müssen. Ansonsten ist der Grundstückseigentümer nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, so das Amtsgericht München (Az. 233 C 16357/14). Zur Verhandlung kam dabei folgender Fall: Eine Münchnerin parkte ihr Kraftfahrzeug in der Nähe eines Baumes. Als sie zurückkam lag dieser auf ihrem Auto. Daraufhin forderte sie vom Eigentümer Schadensersatz und ging leer aus. Nach Meinung des Gerichts habe der Baum keinen äußerlich erkennbaren Schaden aufgewiesen. Dass der Stamm schief stand und seit langer Zeit die Wurzeln Gehwegplatten anhoben, seien keine Indizien dafür.

    Zweimal jährlich Bäume prüfen

    Fallen Äste auf ein abgestelltes Auto, so ist der Grundstückseigentümer nur dann zu Schadenersatz verpflichtet, wenn ihn eine Schuld trifft und er die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, d.h. wenn er seine Bäume nicht regelmäßig kontrolliert. Laut dem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (Az. 4 U 64/14) reicht dafür eine Sichtkontrolle aus, die zweimal im Jahr – einmal im nicht belaubten und einmal im belaubten Zustand – durchgeführt wird.  Ein Fachmann muss nicht zu Rate gezogen werden. Denn auch ein Laie

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    Jan 27 2017

    Die Aktie ist die bessere Immobilie

    In Sachen Altersvorsorge spricht in der momentanen Lage mehr für die Aktie als für die Immobilie, so Gottfried Urban, Vorstand der Bayerische Vermögen AG in Traunstein: „Die Unsicherheit beim künftigen Wert und dem Ertrag einer Anlageimmobilie ist hoch. Für einen Korb von fair bewerteten Märkten dagegen könnten Anleger auf lange Sicht die Durchschnittsrendite des Aktienmarktes erwarten. Diese liegt bei etwa sieben bis acht Prozent pro Jahr. Das würde auf Sicht von zehn Jahren eine Verdoppelung des aktuell investierten Kapitals bedeuten.“

    Immobilien steuerfrei verkaufen

    Hält man eine Anlageimmobilie über einen Mindestzeitraum von zehn Jahren, so ist beim Verkauf der Wertzuwachs steuerfrei. Der Besitzer eines derartigen Objektes sollte daher ins Auge fassen, dieses kurzfristig abzustoßen. Um daraus resultierendes Kapital langfristig vor der Inflation zu schützen, gelten Aktien als erste Wahl, so Urban: „Europäische Spitzenunternehmen sind fair bewertet, das gilt für die meisten Firmen der ersten, aber auch für die zweite Reihe.“

    Preisrisiken bei Immobilien

    Der Nobelpreisträger Robert Shiller hat in seinen wissenschaftlichen Arbeiten nachgewiesen, dass alle über einen ausgedehnten Zeitraum beobachteten Vermögenswerte, zum langfristigen Durchschnitt ihrer jeweiligen Bewertungen zurückkehren. „Auf lange Sicht

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    Ehemann holt seine Frau wegen nicht bezahlbarer Pflegekosten nach Hause

    € 3.400 musste Werner P., aus einem Ort in der Nähe des Ammersees in Oberbayern, jeden Monat für die stationäre Pflege seiner schwer an Demenz erkrankten Ehefrau bezahlen. So fraßen die Kosten – nach Abzug des staatlichen Pflegezuschusses – die Rente fast vollständig auf. Daher holte der 77-jährige Rentner seine zwei Jahre ältere Frau nach nur einem Jahr im Pflegeheim nach Hause zurück, um sie selbst zu pflegen. Einem Reporter der tz München erklärte er sein Vorgehen mit den Worten: „Weil uns die Kosten ruiniert hätten. Wer soll sich das noch leisten können?“

    Pflegekosten fressen Rente auf

    Irmgard P. war in der Pflegestufe II und die Familie erhielt daraufhin monatlich einen staatlichen Pflegezuschuss in Höhe von € 1.298. Die Aufwendungen für das Pflegeheim betrugen hingegen € 3.400 – somit mussten rund € 2.100 aus der eigenen Tasche bezahlt werden. „Das war fast die ganze Rente“, so Werner G. „Um überhaupt leben zu können, schrumpfte unser Erspartes immer mehr zusammen.“ Außerdem war er mit der Pflege im Heim nicht zufrieden, denn am Wochenende sei die Station durchweg unterbesetzt gewesen. Dem Personal selbst machte er allerdings keine Vorwürfe: „Da stimmt was am System nicht.“

    Pflegeplätze kosten bis zu € 9.000

    Nun kümmert er sich selbst mit einer Tagespflegekraft um seine Ehe

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    Hausrat ist dreimal häufiger abgesichert als die Arbeitskraft

    Ranking der verbreitesten Geldanlagen, Immobilien und Versicherungen im Jahr 2016:

    73,0 %  Hausratversicherung
    65,7 %  Privathaftpflichtversicherung
    37,2 %  Vollkaskoversicherung
    36,3 %  Unfallversicherung
    35,7 %  Einfamilienhaus
    29,6 %  Kapitallebensversicherung
    29,0 %  Bausparvertrag
    29,0 %  Verkehrsrechtsschutzversicherung
    25,2 %  Festgeld-, Tagesgeld-, Termingeld
    25,1 %  Berufsunfähigkeitsversicherung
    24,5 %  Betriebsrente
    23,6 %  private Rentenversicherung
    23,5 %  Privatrechtsschutzversicherung
    16,2 %  vermieteter Immobilienbesitz
    14,7 %  Riester
    14,0 %  private Pflegeversicherung
    13,1 %  Vermögenswirksame Leistungen
    10,6 %  Aktien
      9,9 %  Eigentumswohnung
      9,2 %  Aktienfonds
      8,7 %  festverzinsliche Wertpapiere
      7,2 %  Zweifamilienhaus
      5,1 %  Gold
      3,6 %  sonstige Fonds
      3,6 %  Rentenfonds
      2,7 %  Drei- oder Mehrfamilienhaus
      2,5 %  Unternehmensbeteiligung

    Quelle: Statista

    Die wichtigste private Absicherung, die Privathaftpflichtversicherung, besitzen nur rund zweidrittel aller Haushalte und der Hausrat wird dreimal so häufig abgesichert wie die eigene Arbeitskraft. Der Anteil an Personen, die Aktien bzw. Aktienfonds besitzen, ist weiterhin gering.

     

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