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    Nov 30 2018

    Rekordverlust für deutsche Sparer

    Obwohl die Europäische Zentralbank (EZB) Guthabenzinsen faktisch abgeschafft hat, erhöhten sich die Einlagen in den vergangenen drei Jahren auf Tages- und Festgeldkonten, sowie Sparbüchern. Nach Abzug der offiziellen Inflationsrate, welche die wirkliche Preissteigerung nur unzureichend darstellt - mehr dazu in folgenden Blogartikel -, verliert der Sparer an Kapital.

    Negativer Realzins

    Rechenbeispiel: Im Oktober betrug die Inflationsrate 2,5 Prozent und die Rendite einer 10-jährigen Bundesanleihe lag bei 0,4 Prozent. Damit ergibt sich für den Sparer ein negativer Realzins von 2,1 Prozent, d.h. nach einem Jahr bleiben von € 100 lediglich € 97,90 übrig. Zum Vergleich: Im Jahr der Euro-Bargeldeinführung 2002 rentierte die Bundesanleihe mit 4,8 Prozent und die Inflationsrate bewegte sich bei 1,4 Prozent. Unterm Strich wurde eine reale Verzinsung von 3,4 Prozent erzielt.

    Anlageverhalten kaum geändert

    Trotz des tatsächlichen Vermögensverlustes hat sich das Anlageverhalten der Deutschen kaum geändert. Mehr als ein Drittel des Geldvermögens der privaten Haushalte liegt auf Girokonten, Sparbüchern, sowie Termin- oder Festgeldkonten. Die Bereitschaft zum Sparen ist da. Das zeigt die Sparquote, die laut Wikipedia „als der Anteil des Sparbetrages am verfügbaren Einkommen definiert ist“. Diese lag hierzulande im Jahr

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    Wichtige Information für Fondssparer zur Vorabpauschale 2019

    Anfang des kommenden Jahres werden einige Fondssparer auf ihrem Konto eine Abbuchung mit dem Titel „Fondsbesteuerung“ vorfinden. Der Hintergrund dafür ist die Investmentsteuerreform. Sie trat zum 01.01.2018 in Kraft und sieht für viele Fonds, die keine oder nur in geringem Umfang Ausschüttungen vornehmen, eine Besteuerung auf Basis einer Pauschale vor. Bei der sogenannten „Vorabpauschale“ geht das Finanzamt von einem fiktiven Ertrag aus. Sie wird von der depotführenden Stelle berechnet. Wenn die Erträge über dem Freistellungsauftrag liegen (maximal € 801 pro Person), führt sie den Steuerabzug durch, Anleger müssen nichts unternehmen. Liegt sie darunter, erfolgt keine Abbuchung. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.

    Berechnungsgrundlage

    Der Gesetzgeber will bei Investmentfonds sicherstellen, dass der Anleger einen Mindestbetrag versteuert. Die Vorabpauschale errechnet sich aus der Differenz zwischen dem sogenannten Basisertrag des Fonds und dem ausgeschütteten Betrag. Den Basisertrag für 2018 ermitteln die depotführenden Stellen in Deutschland Anfang 2019. Der Basisertrag entspricht dem Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Jahresbeginn 2018 multipliziert mit 70 Prozent eines Basiszinses, den die deutsche Bundesbank jedes Jahr berechnet und v

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    Mangelnder Schutz vor Inflation bei Wohnimmobilien

    Bei vielen Sparern hierzulande genießt die Immobilie einen ausgezeichneten Ruf als Geldanlage.  Aber wie sieht es in der Realität mit dem Schutz vor der Inflation aus? Interessantes bringt die „Fünf-Prozent-Studie“ ans Tageslicht, die das Analyseunternehmen Bulwiengesa mit Unterstützung der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft und der HIH Real Estate GmbH zum vierten Mal durchgeführt hat. Inhaltlich geht es um die Durchleuchtung der Renditepotenziale des deutschen Immobilienmarktes. Das Ergebnis der aktuellen Untersuchung zeigt, dass sich die Renditen aller Assetklassen im Vergleich zum Vorjahr stark reduzierten - als einzige Ausnahme gelten Shoppingcenter.

    Kennzahl IRR

    Die Fünf-Prozent-Studie bietet seit dem Jahr 2015 einen kompakten Marktüberblick. Laut dem Analyseunternehmen handelt es sich in diesem Zusammenhang um einen optimierten Ansatz zur Beschreibung von Immobilienmärkten. Dabei wird mit einem dynamischen Modell die voraussichtliche interne Verzinsung (IRR) einer Anlage bei einer angenommenen Haltedauer von zehn Jahren ermittelt. Somit können für Investitionen die Renditen berechnet und letztendlich die Ertragsaussichten von verschiedenen Assetklassen verglichen werden. Diese interne Zinsfußmethode unterscheidet sich von der üblichen statischen Betrachtung der Rendite und stellt ei

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    Sicherungstöpfe für Spareinlagen sind halb leer

    Im Jahr 2014 wurden Kreditinstitute europaweit gesetzlich dazu verpflichtet, die Spareinlagen ihrer Kunden bis zu einer Höhe von € 100.000 mit 0,8 Prozent durch eigene Mittel abzusichern.Nach aktuellem Stand sind allerdings die Sicherungsfonds der einzelnen Länder meist nicht ausreichend gefüllt, dies gilt auch für Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt Wolf Klinz, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP im Europaparlament, nach Auswertung der Zahlen bei der Europäischen Bankenaufsicht EBA.

    Auch Deutschland hat Vorgabe nur zur Hälfte erfüllt

    Laut der Analyse waren die Töpfe – damit helfen sich hierzulande Sparkassen, Privat- und Genossenschaftsbanken im Krisenfall innerhalb ihrer jeweiligen Bündnisse gegenseitig – Ende 2017 im Durchschnitt lediglich  mit 0,4 Prozent der gesicherten Einlagen gefüllt. Deutschland befindet sich damit in der schlechteren Hälfte der Eurostaaten und nimmt Platz 11 von 19 ein.Um Missverständnisse zu vermeiden, dieser Umstand bedeutet nicht, dass deutsche Geldhäuser gefährdeter sind als andere Kreditinstitute in europäischen Nachbarstaaten. Allerdings sind sie im Falle einer europaweiten Finanzkrise schlechter vorbereitet.

    Rückblick auf Lehman Brothers 2008

    Rückblick ins Jahr 2008 auf den Auslöser der weltweiten Finanzkrise: Nach dem Konkurs der US-Investmentbank Lehman

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