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Nov 04 2020

Falsches Sparverhalten und Immobilienrente

Deutsche sparen verstärkt – und mit Verlust

In Zeiten der Krise legt man gern mehr Geld auf die hohe Kante. So auch die Bundesbürger mit Beginn der Corona-Pandemie. Die Commerzbank vermutet, dass die Sparquote im zweiten Quartal auf 20 Prozent gestiegen sein könnte. Im ersten betrug sie laut Bundesbank 16,7 Prozent.

Mit ihrer tief sitzenden Vorliebe für verlustsichere Anlagen wie Sparbücher büßen die Deutschen jedoch tagtäglich Kaufkraft ein. € 3,9 Milliarden waren es allein im zweiten Quartal. Dass es nicht wesentlich mehr ist, geht auf die niedrige Inflationsrate zurück. Sie lag im zweiten Quartal bei 0,76 Prozent. Die durchschnittliche Verzinsung von Spareinlagen, Girokonten, Tages- und Festgeldern belief sich dagegen auf 0,13 Prozent, woraus sich ein Realzins von minus 0,63 Prozent ergibt.

Da die Inflation aber mittelfristig wieder deutlich ansteigen wird, während keine Zinserhöhung zu erwarten ist, wird der Kaufkraftverlust mittelfristig ebenfalls wieder zunehmen. Die Scheu deutscher Anleger vor den Kapitalmärkten ist wesentlich dafür verantwortlich, dass das durchschnittliche Vermögen hierzulande trotz hoher Einkommen und Sparquote deutlich unter dem vergleichbarer Länder liegt.

Immobilienrente auf dem Vormarsch

In den USA ist sie ein verbreitetes Modell, hierzulande noch weitgehend unbekannt: die Immobilienrente. Doch die Anbieter berichten von deutlich wachsendem Interesse an der Option, die eigene Immobilie in ein Alterseinkommen zu verwandeln, meist verbunden mit lebenslangem Wohnrecht. Denn das Dilemma spitzt sich zu: Immer weniger Rentner kommen mit ihren Altersbezügen hin. Zugleich verfügen viele von ihnen über eigene Immobilien, die sie aber äußerst ungern verlassen würden.

Die Immobilienrente ermöglicht es, das Alterseinkommen aufzustocken und zugleich in den eigenen vier Wänden zu verbleiben. Voraussetzung ist natürlich, dass diese nicht noch vererbt werden sollen. Es gibt verschiedene Modelle der Vertragsgestaltung, manche bergen Fallstricke. So sollte beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang im Grundbuch eingetragen werden. Für den Fall, dass irgendwann ein Umzug ins Pflegeheim unausweichlich wird, sollte man eine Ausgleichszahlung festschreiben. Alternativ ist auch die Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts möglich, dann kann die Immobilie vermietet werden – mit allen Rechten und Pflichten.

Vor Vertragsabschluss sollte man sich gründlich unabhängig beraten lassen, da es sich um eine langfristige Weichenstellung handelt.

 

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