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Betriebshaftpflicht – das gilt für Subunternehmer

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt - veröffentlicht am 24.01.2022 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

Trotz der Corona-Einschränkungen sind die Auftragsbücher in der Bau- und Handwerksbranche so gut gefüllt, dass häufig viel mehr Arbeit anfällt als die eigene Firma bewältigen kann. Der Einsatz von Unternehmen, die einen Teil dieser Aufträge übernehmen können, also von Subunternehmen, gehört daher für viele längst zum Alltag.

Höheres Risiko

Doch wie steht es dabei eigentlich um den Versicherungsschutz des Auftraggebers und seines Subunternehmers? Handwerkliche Tätigkeiten bergen schließlich grundsätzlich ein höheres Risiko für Sach- und Personenschäden als es in anderen Branchen der Fall ist. Gerade kleine Subunternehmer, die solo für größere Betriebe tätig werden, glauben allerdings oft, sie seien über ihren Auftraggeber abgesichert.

Subunternehmer kann in Regress genommen werden

Doch dem ist nicht immer so. Grundsätzlich kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) für alle Personenschäden, Sachschäden, daraus resultierende Vermögensschäden und sonstige Tätigkeitsschäden auf. Sie trägt das finanzielle Risiko und kümmert sich um die Schadenersatzforderungen. Dabei werden unbegründete Forderungen abgewehrt, notfalls auch gerichtlich, und begründete Forderungen beglichen (passiver Rechtsschutz).

Für den Kunden spielt es im Ernstfall keine Rolle, ob ein Schaden durch das Unternehmen verursacht wurde, das er direkt beauftragt hat oder durch ein Subunternehmen. Ist die Subunternehmerbeauftragung in der Betriebshaftpflichtversicherung des Generalunternehmers enthalten, kommt diese zunächst für den Schaden des Kunden auf. Anschließend muss der Subunternehmer allerdings damit rechnen, dass er nach der Leistungsregulierung in Regress genommen wird, wenn er für den Schaden verantwortlich ist.

Betriebshaftpflicht ist ein Muss

Daher ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung auch für Subunternehmen essenziell. Denn im Falle eines Schadens kann es sich schnell um Beträge handeln, die der Selbstständige nicht mehr begleichen kann. Das wiederum kann im äußersten Fall zur Insolvenz des Betriebes führen. Häufig von hohen Schadensummen betroffen sind insbesondere Elektrounternehmen, Kfz-Werkstätten sowie Klempner- und Installationsbetriebe.

Neben der Sicherheit im Schadenfall, die eine Betriebshaftpflichtversicherung verleiht, hat die Absicherung einen weiteren wichtigen Vorteil für Subunternehmer: Denn viele Generalunternehmen erteilen Aufträge zum Beispiel erst, wenn der Subunternehmer einen Versicherungsschutz vorweisen kann. Das ist oftmals eine Bedingung ihrer eigenen Betriebshaftpflichtversicherung.

Die wichtigsten Leistungen einer BHV

Zu den wichtigsten Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung gehören neben der Regulierung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter anderem auch der Schutz vor dem Verlust fremder Schlüssel, vor Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen und gemieteten Immobilien sowie vor Nachbesserungsbegleit- und Umweltschäden.

Grundsätzlich nicht durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind dagegen Schäden, die aufgrund einer mangelhaften Leistung des Versicherten entstehen. Stürzt etwa eine Mauer ein, weil der Maurer den Mörtel nicht richtig zusammen gemischt hat, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht die Kosten für das Aufstellen einer neuen Mauer. Wird dabei allerdings eine Person verletzt, kommt die Versicherung für diesen Personenschaden auf.

Quelle: https://www.deshalb-versichern.de/betriebshaftpflicht-das-gilt-fuer-subunternehmer/

 

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