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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

    Kommentar zur Aktivrente – Regierung unbelehrbar

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 09.10.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Alle Eltern werden das kennen: Da redest du auf das Kind ein. Du säuselst, du argumentierst, du bringst jeden guten Grund. Und dann lässt es doch die Regenjacke am Haken baumeln und patscht draußen in Turnschuhen durch die Pfützen. Dann trieft die Nase, und dir liegt auf der Zunge: Hab ich’s dir doch gesagt!

    An diese und noch mehr Szenen fühle ich mich erinnert, wenn ich lese, was der Koalitionsausschuss in Berlin beschlossen hat. In Bezug auf die Aktivrente. Rentner dürfen demnach bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie weiterarbeiten. Doch ausdrücklich ausgenommen sind „Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft“. Die bleiben steuerpflichtig.

    Begründung lächerlich

    Die Begründung liest sich geradezu lächerlich. Es heißt nämlich im Referentenentwurf: „Außerdem arbeitet schon heute eine große Zahl von Selbständigen und Unternehmern nach dem Überschreiten der Regelarbeitsgrenze weiter. Dies zeigt, dass es aktuell keiner weiteren Anreize durch eine steuerliche Förderung bedarf, diesen Personenkreis zur Weiterarbeit zu bewegen.“ Und sinngemäß weiter: Weil das Geld knapp ist, darf man

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    Gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Schnitt deutlich unter der Armutsgrenze

    Laut einer aktuellen Erhebung der Deutschen Rentenversicherung empfingen im Jahr 2024 fast 1,75 Millionen Bürger in Deutschland eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMR). Nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung betrug der durchschnittliche Rentenzahlbetrag vor Steuern monatlich € 1.027. Im Detail erhielten 965.509 Frauen
    € 1.033 und 781.893 Männer € 1.020 EMR ausbezahlt.

    Unterscheidung in drei Rentenarten

    Die DRV-Statistik führt drei unterschiedliche Rentenarten auf: Rente wegen voller Erwerbsminderung, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Rente für Bergleute. Das Anrecht auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI haben Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, egal in welchem Beruf.

    Fast 96 Prozent erhielten volle Erwerbsminderungsrente

    Knapp 96 Prozent (nahezu 1,67 Millionen Personen) erhielten die volle EMR mit einem durchschnittlichen Zahlbetrag in Höhe von € 1.044. Aufgeteilt nach Geschlecht im Mittelwert bedeutet dies, 915.962 weibliche Rentner mit € 1.055 und 753.315 männliche Rentner mit € 1.032.

    Teilweise Erwerbsminderung im Durchschnitt € 657

    Wer aus gesundheitlichen Gründen täglich mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, erhält eine R

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    Kieferorthopädie: Brauchen Kinder eine private Absicherung

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 20.05.2025 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag in Auszügen inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Wie bei so vielen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gilt auch bei der Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche: Die GKV bietet eine solide Grundversorgung, übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Eltern, die ihre Kinder darüber hinaus absichern wollen, können dies optimalerweise im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Kinder machen (oder falls das nicht möglich ist, eine private Zahnzusatzversicherung abschließen). 

    Fehlstellungen bei Kieferorthopädie in fünf Gruppen unterteilt  

    Der Hintergrund: Zahnfehlstellungen sind medizinisch in fünf genau definierte Schwergrade eingeteilt, die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). KIG 1 und 2 umfassen leichte Fehlstellungen, deren Behandlung „nur“ ästhetisch geboten oder allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen medizinisch sinnvoll sind. Da aber keine medizinische Notwendigkeit besteht, übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für solche Behandlungen nicht. Erst bei starken bis sehr starken Fehlstellungen der Gruppen 3 bis 5 zahlt die GKV. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen zum Beispiel obere Schneidezähne eine

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    Altersvorsorge der Deutschen und Turbo-Zertifikate

    Altersvorsorge soll für die Deutschen vor allem eines sein: sicher 

    Das Meinungsforschungsinstitut Civey befragte im März rund 5.000 Bundesbürger zu ihren Einstellungen zur Altersvorsorge. Eine Kernerkenntnis lautet: Garantien und Sicherheit haben für die Deutschen nach wie vor höchste Priorität. So sind 83 Prozent der Umfrageteilnehmer Garantieleistungen – etwa ein Mindestkapital und eine lebenslange Rente – wichtig, zwei Dritteln sogar sehr wichtig. Vorsorgeprodukte mit solchen Merkmalen bieten ausschließlich Versicherer an. Wohlgemerkt: Die Umfrage fand vor den jüngsten Börsenturbulenzen statt, die nicht auf die Neigung zu einer kapitalmarktbasierten Ruhestandsvorsorge einzahlen dürften. 

    Dass private Vorsorge für die meisten Arbeitnehmer unabdingbar ist, weiß eine deutliche Mehrheit: Nur gut jeder fünfte Befragte (21,5 Prozent) geht davon aus, dass seine gesetzliche Rente im Alter ausreichen wird. Geld für den Ruhestand zurücklegen oder investieren können indes, auch das ergibt die Umfrage, gerade die Arbeitnehmer mit dem höchsten Bedarf am wenigsten. 

    Warum Privatanleger einen Bogen um Turbo-Zertifikate machen sollten 

    Mit einem Turbo-Zertifikat können Investoren überproportional an Kursbewegungen teilhaben, ob von Aktien, Indizes oder Währungen. Die spekulativen Derivate bieten damit deutlich höhere Gewinnchancen als der einfache Aktien- oder Fondskauf – und ein deutlich höheres Verlust

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