Drei verrückte Urteile aus dem echten Leben

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 14.02.2025. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Eine Richterin testet eigenhufig den Reitplatz, eine Mieterin bekämpft eine lärmende Nähmaschine, und ein Oberregierungsrat der Bafin schläft gern aus. Die Spezialisten der Arag Rechtsschutzversicherung haben wieder drei amüsante oder kuriose Urteile aus dem Alltag deutscher Gerichte zusammengetragen. Wir geben sie hier wieder.

    Richterin auf hohem Ross

    Privates und Berufliches trennen – das ist in vielen Jobs Grundsatz. Gerade bei Gericht sollte es allerdings noch einmal mehr beachtet werden. Eine Richterin indes sah das anders und versuchte zwischendurch, ihr Hobby zum Beruf zu machen. Und so schwang sie sich während eines Verfahrens, in dem es um den Werklohnanspruch für den Bau einer Reitanlage ging, eben mal selbst auf ihr Pferd, testete die Qualität des Reitsandes und befand gemeinsam mit dem Zossen, dass die Anlage fertig und die Zahlung fällig sei.

    Das Oberlandesgericht in Celle war jedoch anderer Meinung: Auch 41 Jahre Reiterfahrung, einschließlich diverser Abzeichen, wiege die Kenntnisse eines Sachverständigen nicht auf. Und der war zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen. Das ursprüngliche Urteil wurde aufgehoben und der Reitplatz musste nachgebessert werden. Im

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    Wohngebäudeversicherung - Beitragsanpassung im Neu- und Bestandsgeschäft

    Anbei Informationen der VHV Allgemeine Versicherung AG aus Hannover zur Wohngebäudeversicherung:

    Angesichts stark gestiegener Schadenaufwendungen der letzten Jahre müssen wir im Neu- sowie im Bestandsgeschäft Beitragsanpassungen vornehmen. Erfahren Sie hier, was sich für Kunden ändert und was hinter der Anpassung steckt.

    Gründe für die Beitragsanpassung

    Während viele Mitbewerber bereits in den vergangenen zwei Jahren ihre Prämien erhöht haben, reagieren wir nun ebenfalls auf die deutlich gestiegenen Schadenaufwände. Ausschlaggebend sind insbesondere die zunehmenden Schadenfälle durch Unwetterereignisse und Leitungswasserschäden, in Kombination mit der hohen Inflation vergangener Jahre, die es notwendig machen ausgewählte Tarife gezielt anzupassen. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität und langfristige Leistungsfähigkeit in einem dynamischen Marktumfeld zu sichern.

    Folgende Anpassungen werden vorgenommen

    Von insgesamt 13 Wohngebäudetarifen im Bestand sind lediglich drei Tarifgenerationen von der Anpassung betroffen. Die Beitragserhöhung tritt für Bestandskunden sukzessive ab dem 1. Dezember 2025 bei der jeweiligen Hauptfälligkeit in Kraft.
    •    Tarif 09.2008: +10 Prozent
    •    Tarif 12.2016: +10 Prozent
    •    Tarif 06.2021: +10,3 Prozent

    Darüber hinaus wird der aktuell gültige Neugeschäftstarif ab dem 13. September 2025 um 10,3 Prozent erhöht. Die aktuelle Ve

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    DAK-Chef Andreas Storm: „Haushaltsplan ist ein Desaster"

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 30.06.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Der Vorstandschef der DAK, Andreas Storm, geht mit dem neuen Haushaltsplan der Bundesregierung hart ins Gericht. Der werde die Spirale aus steigenden Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und soziale Pflegeversicherung nicht stoppen, lässt Storm im Rahmen einer Pressemitteilung verlauten.

    Hintergrund: Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte den Haushaltsplan für dieses und die kommenden vier Jahre vorgelegt. Doch darin sieht er für Kranken- und Pflegeversicherung keine Zuschüsse, sondern lediglich Darlehen vor, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dagegen wolle Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Widerstand leisten, heißt es weiter.

    Nur € 2,3 statt € 10 Milliarden

    Warken habe für die GKV jährlich € 10 Milliarden an Zuschüssen gefordert. Klingbeil gesteht ihr im Haushaltsplan nur je € 2,3 Milliarden Kredit für 2025 und 2026 zu. Für die Pflege wollte Warken € 5 Milliarden einmalig, bekam aber nur € 500 Millionen Kredit fürs laufende Jahr und € 1,5 Milliarden fürs kommende Jahr.

    Beitragsspirale nicht gestoppt

    Nicht nur Warken, auch DAK-Mann Andreas Storm reagiert darauf entsetzt und warnt: „Mit

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    Wie ist die Rechtslage, wenn eine betrunkene Person plötzlich die Straße überquert

    Ohne auf den Verkehr zu achten überquerte eine alkoholisierte Frau eine stark befahrene Straße, dabei wurde sie seitlich von einem Auto gestreift und verletzt. Die Behandlungskosten gingen  erstmals zu Lasten der Krankenkasse der Frau. Im Nachgang wurde jedoch der Kfz-Fahrer bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung mittels Gerichtsklage aufgefordert die Hälfte der Kosten für die ärztliche Versorgung zu übernehmen, dabei berief sich die gesetzliche Krankenversicherung auf ein Mitverschulden des Fahrers.

    Als gefährdete Verkehrsteilnehmerin erkennbar

    Die Krankenkasse argumentierte, der Kfz-Fahrer habe gegen § 3 Absatz 2a StVO verstoßen, denn es fehlte an Rücksichtnahme gegenüber der Verkehrsteilnehmerin, die aufgrund ihres Alkoholkonsums als hilfsbedürftig einzustufen gewesen sei. Im genannten Paragrafen heißt es u.a.: "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist." Laut Kläger bewegte sich die Fußgängerin auffällig und sei deshalb als gefährdete Verkehrsteilnehmerin erkennbar gewesen.

    Grob fahrlässiges Verhalten

    Allerdings teilten weder Vorinstanz, noch das im Rahmen einer Berufung angerufene Oberlandesgericht (OLG) Hamm diese Rechtsauffassung. Gemäß Beschlus

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      Ratgeber Versicherungen von Stefan Vetter

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