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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Kommentar zur Aktivrente – Regierung unbelehrbar

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 09.10.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

Alle Eltern werden das kennen: Da redest du auf das Kind ein. Du säuselst, du argumentierst, du bringst jeden guten Grund. Und dann lässt es doch die Regenjacke am Haken baumeln und patscht draußen in Turnschuhen durch die Pfützen. Dann trieft die Nase, und dir liegt auf der Zunge: Hab ich’s dir doch gesagt!

An diese und noch mehr Szenen fühle ich mich erinnert, wenn ich lese, was der Koalitionsausschuss in Berlin beschlossen hat. In Bezug auf die Aktivrente. Rentner dürfen demnach bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie weiterarbeiten. Doch ausdrücklich ausgenommen sind „Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft“. Die bleiben steuerpflichtig.

Begründung lächerlich

Die Begründung liest sich geradezu lächerlich. Es heißt nämlich im Referentenentwurf: „Außerdem arbeitet schon heute eine große Zahl von Selbständigen und Unternehmern nach dem Überschreiten der Regelarbeitsgrenze weiter. Dies zeigt, dass es aktuell keiner weiteren Anreize durch eine steuerliche Förderung bedarf, diesen Personenkreis zur Weiterarbeit zu bewegen.“ Und sinngemäß weiter: Weil das Geld knapp ist, darf man

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