Darf Radfahren wegen Trunkenheit behördlich verboten werden?
(17 x gelesen)Darf Radfahren wegen Trunkenheit behördlich verboten werden?
Ein Mann hatte seine Fahrerlaubnis verloren, da er bereits mehrfach wegen Trunkenheitsfahrten aufgefallen war. Zum Fall: Im Sommer 2019 war er mit einem fahrerlaubnisfreien Mofa unterwegs und stürzte dabei schwer. Eine Blutalkoholuntersuchung ergab eine Konzentration von 1,83 Promille. Aufgrund dieses Vorfalles ordnete die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, um die Fahreignung überprüfen zu lassen.
Klage gegen Verbot
Die Behörde untersagte dem Mann schließlich das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr, auch fahrerlaubnisfreier, da er der Anordnung nicht nachkam. Als rechtliche Grundlage hierfür diente die Fahrerlaubnis-Vorordnung, konkret § 3 FeV. Wie das zuständige Oberverwaltungsgericht Saarlouis mitteilte, wird dem Betroffenen damit auch das Nutzen von Fahrrädern und E-Scootern zur Fortbewegung verwehrt.
Daraufhin klagte der Mann gegen das Verbot vor dem OVG Saarlouis. Er berief sich auf diverse Urteile anderer Oberverwaltungsgerichte mit dem Argument, dass mit § 3 FeV keine tragfähige Argumentation für das ausgesprochene Verbot zugrunde liegt. Die Vorschrift sei entweder in ihrer Anwendung unverhältnismäßig oder zu unbestimmt.
Ähnlicher Fall
So hatte beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit dem Urteil vom 20. März 2024 (10 A 10971) entschieden, dass einer Frau, die mehrfach unter dem Einfluss
Wer betrunken E-Scooter fährt riskiert seinen Führerschein
(882 x gelesen)Wer betrunken E-Scooter fährt riskiert seinen Führerschein
Die Fortbewegung mit dem Elektrotretroller, landläufig auch E-Scooter genannt, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Viele Fahrer unterschätzen allerdings die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Elektrokleinstfahrzeug.
1,51 Promille
Das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 1 ORs 70/24) entschied in folgendem Fall: Ein Mann war nachts auf einem Leih-E-Scooter mit 1,51 Promille unterwegs, um seine Freundin nach Hause zu bringen. Er wurde gestellt und das Amtsgericht Hamm verurteilte ihn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von € 200 und verhängte zusätzlich ein viermonatiges Fahrverbot. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein - mit Erfolg.
Führerscheinentzug als Regelmaßnahme
Laut Urteil des Oberlandesgerichts Hamm sind E-Scooter Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes. Damit gelten dieselben Promillegrenzen wie für einen Autofahrer. Das Gericht betonte, dass in der Regel nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch die Entziehung der Fahrerlaubnis folgen müsse. "Die Benutzung eines E-Scooters durch einen alkoholbedingt fahruntüchtigen Fahrer widerlegt für sich genommen nicht die Ungeeignetheit im Sinne des § 69 StGB", heißt es im Urteil. Damit widersprach das OLG Hamm der Entscheidung der Vorinstanz und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung.
Keine Ausnahme für E-Scooter-Fahrer
Das Amtsgericht Hamm begründete sein Urteil damit, dass ein E-Sc