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Auto durch mobiles Verkehrszeichen beschädigt

Ein geleaster Volvo stand über Ostern an einer Straße in Lübeck, an der eine Baufirma im Auftrag der Stadt Kabelarbeiten durchführte. Am Ostermontag bemerkte der Halter, dass ein schrägstehendes mobiles Schild, das bei besagten Arbeiten verwendet wurde, auf seinen PKW gefallen war und dabei Kotflügel, Motorhaube und Seitenspiegel erheblich beschädigte. Die Reparaturkosten beliefen sich auf rund € 4.150. Noch anzumerken ist, an diesem Tag herrschte Windstärke acht.

Mobiles Schild besser gesichert als vorgeschrieben

Das Schild war mit vier Fußplatten befestigt, deren Gewicht 30 kg betrug. Mathematisch konnte es damit eine Windlast von 0,48 kN (Kilonewton) pro Quadratmeter standhalten, dies entspricht in etwa einen Druck von 48 kg auf einen Quadratmeter Fläche. Die im Jahr 1997 von Bundesverkehrsministerium herausgegebene Verordnung ZTV-SA 97 schreibt für innerorts aufgestellte mobile Schilder eine Windlast von lediglich 25 kN vor. Somit war das Schild wesentlich besser gesichert als vorgeschrieben.

Kfz-Halter klagt wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Trotz der vergleichsweise stabilen Sicherung verklagte der Kfz-Halter die Stadt auf Schadenersatz und warf ihr dabei eine Amtspflichtverletzung gemäß § 839 BGB, mit folgender Begründung vor:

Offensichtlich sicherte das Straßenbauunternehmen das Schild nur unzureichend und verletzte dadurch seine Verkehrssicherungspflicht. Die Hinweistafel st

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