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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Rechtsschutzversicherer müssen mit höheren Kosten kalkulieren

Beim deutschen Anwaltsverein (DAV) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) knallen die Sektkorken, denn der Bundesrat stimmte der Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) Ende März 2025 zu. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist somit nur noch eine reine Formsache und wird rasch nach der Regierungsbildung realisiert.

Erhöhung um bis zu neun Prozent

Laut der BRAK steigen die Gebühren der Anwälte je nach Tätigkeit zwischen sechs und neun Prozent. "Diese Reform sichert die Qualität der anwaltlichen Beratung und trägt dazu bei, den Zugang zum Recht auch in strukturschwachen Regionen zu erhalten", betont BRAK-Schatzmeisterin  Leonora Holling. "Die Anpassung ist ein wichtiger Schritt, um die seit 2021 unveränderten Gebühren an die gestiegenen Personalkosten und die allgemeine Wirtschaftsentwicklung anzugleichen. Sie war längst überfällig!"

Argument für Rechtsschutzversicherung

Streiten wird somit teurer, d.h. wer künftig sein Recht wahren will und sich zur Wehr setzt, muss tiefer in die Tasche greifen. Das wird viele Menschen davon abhalten sich juristisch  auseinanderzusetzen. Zweifelsohne liefert die neue Kostensteigerung gleichzeitig auch ein Argument dafür eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Einge Schadensbeispiele finden Sie hier.

Gebührenverordnung trifft auch Rechtsschutzversicherer

Klar trifft die neue Gebührenordnung auch die Rechtsschutzversicherer, aber mit einer gewissen Verzögerung. Die angehobenen Kosten kommen nicht ad hoc bei den Gesellschaften an, doch spätestens im nächsten Jahr werden die Kunden mit den Erhöhungen konfrontiert.

€ 250 Millionen Mehrkosten

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnete, dass das neue RVG die Kosten um sieben Prozent steigen lässt - in Summe macht das im Jahr ca. € 250 Millionen aus. "Schon das Kostenrechtsänderungsgesetz hat 2021 zu einer Kostensteigerung von 13 Prozent geführt", erläutert ein GDV-Sprecher auf Anfrage. Die Gesellschaften bearbeiten jährlich rund 4,7 Millionen Fälle und wenden dafür gut € 3,6 Milliarden auf. Etwa 80 Prozent entfallen dabei auf Anwaltshonorare.

Der GDV ermittelte weiter, dass sich der Streitwert für klassische Streitfälle, wie beispielsweise Differenzen zum Arbeitszeugnis, Rückabwicklung vom Kaufvertrag eines defekten Fahrzeugs oder Ersteigerung eines gefälschten Luxusartikels, im Zeitraum 2018 bis 2024 zwischen 20 und 22 Prozent erhöhte. Bei einer Räumungsklage wegen Eigenbedarf gar um bis zu 40 Prozent.

Selbstbeteiligung im Schadensfall erhöhen

Wer mit dem Gedanken spielt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, sollte unbedingt eine Selbstbeteiligung (SB) in den Vertrag einbauen. Damit lässt sich die Prämie um einiges senken. Gerade bei einem existenziellen Streit um Schadenersatz, etwa bei einem ärztlichen Kunstfehler, spielt angesichts eines hohen Streitwertes, eine SB von € 300 oder 500 € keine entscheidende Rolle.

 

 

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