Hund stirbt zuhause
Für viele Menschen markiert der Tod ihres geliebten Hundes das Ende einer innigen und langen Beziehung. Ist das Haustier zuhause verstorben, sind Hilflosigkeit und Trauer häufig sehr groß. Doch neben Emotionen stehen auch einige rechtliche Schritte an. Dieser Beitrag liefert Ihnen einige hilfreiche Ratschläge dazu.
Tierärztliche Bestätigung
Nach dem Tod des Hundes ist es ratsam einen Tierarzt zu kontaktieren der den Tod des Tieres medizinisch in Schriftform bestätigt. Für diese Bescheinigung besteht keine gesetzliche Verpflichtung, doch ist sie nützlich bei der Abmeldung der Hundesteuer sowie der Kündigung von Versicherungen. Die Kosten liegen je nach Praxis und Region im Bereich zwischen € 20 und € 50.
Abmeldung der Hundesteuer
Die Hundesteuer endet nicht automatisch mit dem Tod des Tieres. Um weitere Zahlungen, Fristversäumnisse oder Missdeutungen zu vermeiden ist eine rasche Abmeldung bei der zuständigen Kommune erforderlich. Meist reicht hierfür eine Mitteilung per Mail oder ein Brief, der das Todesdatum enthält. Einige Städte und Gemeinden verlangen zusätzlich die eben angesprochene tierärztliche Bescheinigung bzw. die Rückgabe der Hundemarke.
Kündigung der Tierhalterhaftpflichtversicherung
Durch den Tod des Tieres entfällt das zu versichernde Risiko und die Versicherung kann außerordentlich gekündigt werden. Im Regelfall genügt dafür ein formloses Schreiben an den Versicherer mit Datum des Todestages. Einige Gesellschaften verlangen jedoch einen Nachweis in Form der tierärztlichen Bestätigung oder eines Tierkrematoriums. Erfolgt die Kündigung zeitnah, werden überzahlte Beiträge anteilig erstattet.
Umgang mit dem Tierkörper
Für viele Halter stellt sich die Frage, was nun mit dem Körper des toten Tieres geschehen soll. Dafür gibt es hierzulande verschiedene Optionen, zum einen die Beisetzung auf einem Tierfriedhof oder die Einäscherung in einem speziellen Tierkrematorium. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Bestattung im eigenen Garten möglich: Der Hundehalter muss Eigentümer des Grundstücks sein; das vorgesehene Grab darf sich nicht in einem Wasserschutzgebiet befinden und eine Tiefe von mindestens 50 cm ist zwingend einzuhalten.
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Entsorgung über eine Tierkörperbeseitigungsanlage. Diese sachlich korrekte aber doch emotionslose Vorgehensweise lehnen allerdings viele Halter ab.
Erinnerung und Abschied
In vielen Haushalten nimmt der Hund die Position eines Familienmitgliedes ein. Dessen Verlust geht einher mit Schmerz, Trauer und Leere. Ein würdevoller Abschied, wie etwa das Aufbewahren eines Erinnerungsstückes oder ein kleines Ritual, kann helfen diese Leere zu verarbeiten. Erfahrungsgemäß lindern Gespräche mit anderen Tierhaltern das eigene Leid.