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Gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Schnitt deutlich unter der Armutsgrenze

Laut einer aktuellen Erhebung der Deutschen Rentenversicherung empfingen im Jahr 2024 fast 1,75 Millionen Bürger in Deutschland eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMR). Nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung betrug der durchschnittliche Rentenzahlbetrag vor Steuern monatlich € 1.027. Im Detail erhielten 965.509 Frauen
€ 1.033 und 781.893 Männer € 1.020 EMR ausbezahlt.

Unterscheidung in drei Rentenarten

Die DRV-Statistik führt drei unterschiedliche Rentenarten auf: Rente wegen voller Erwerbsminderung, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Rente für Bergleute. Das Anrecht auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI haben Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, egal in welchem Beruf.

Fast 96 Prozent erhielten volle Erwerbsminderungsrente

Knapp 96 Prozent (nahezu 1,67 Millionen Personen) erhielten die volle EMR mit einem durchschnittlichen Zahlbetrag in Höhe von € 1.044. Aufgeteilt nach Geschlecht im Mittelwert bedeutet dies, 915.962 weibliche Rentner mit € 1.055 und 753.315 männliche Rentner mit € 1.032.

Teilweise Erwerbsminderung im Durchschnitt € 657

Wer aus gesundheitlichen Gründen täglich mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, erhält eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Im vergangenen Jahr traf dies auf 75.498 Personen zu, was rund vier Prozent aller Rentner mit Anspruch auf EMR entspricht. Dabei lag der Rentenzahlbetrag im Durchschnitt bei € 657, 49.392 Frauen bekamen € 629 und 26.106 Männer € 710.

Rente für Bergleute

Eine Sonderregelung gilt für Beschäftigte im Bergbau, hier greift die sog. Rente für Bergleute. Wer u. a. aus gesundheitlichen Gründen auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist, seine bisherige Arbeit im Bergbau als Hauptberuf oder eine wirtschaftlich im Wesentlichen gleichwertige Tätigkeit auszuüben, erhält eine Rente. Im Jahr 2024 hatten 2.628 Personen ein Anrecht auf eine durchschnittliche Leistung von € 521. Davon betroffen waren 155 Frauen mit einer Rentenhöhe von € 251 und 2.473 Männer mit € 538.

Armutsgefährdungsschwelle liegt bei € 1.381

Erschreckend bei der Betrachtung dieser Zahlen ist die Tatsache, dass die Armutsgefährdungsschwelle für eine alleinlebende Person nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im letzten Jahr bei € 1.381 monatlich lag. Das bedeutet, die Armutsgrenze ist um € 354 höher als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Mittelwert.

171.700 Neurentner

Im letzten Jahr war jeder zehnte Erwerbsminderungsrentner ein Neurentner. 171.732 Personen wurde erstmal eine gesetzliche EMR ausbezahlt, da sie die seit Kurzem entsprechenden Voraussetzungen erfüllten. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag betrug hier € 1.041. Nach Geschlechtern getrennt: 92.769 weibliche mit € 1.010 und 78.963 männliche Neurentner mit € 1.078.

Dabei bezogen 151.289 Personen (somit über 88 Prozent der Neurentner) die volle EMR. Der Betrag lag im Durchschnitt bei € 1.099 - unterteilt auf 79.259 Frauen mit € 1.080 und 72.030 Männer mit € 1.120.

Knapp 12 Prozent (20.327 Personen) bekamen eine Teil-EMR von durchschnittlich € 611. Betroffen waren 13.500 weibliche Erwerbstätige mit € 596 und 6.827 männliche mit € 642. Zudem erhielten 116 Personen erstmals eine EMR für Bergleute mit einem Zahlbetrag im Schnitt von € 356.

Eigenverantwortung

Was zeigen uns diese besorgniserregenden Zahlen? Zum einen, dass alle Leistungen des Staates nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten. Egal ob es sich um Aufwendungen im Schadensfall handelt, wie etwa Pflege oder die hier dargestellte EMR, als auch die reguläre Rente.nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben. Daher ist Eigenverantwortung gefragt. Das bedeutet für den Fall der Erwerbsunfähigkeit, dass der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung existenziell wichtig ist. Diese leistet, wenn sie ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent nachgehen können. Vergleich EMR: diese zahlt erst, wenn es ihnen nicht mehr möglich ist drei Stunden am Tag zu arbeiten, egal in welchem Beruf!

Versagen der Politik

Und zum anderen ein jahrzehntelanges Versagen der Politik, die ein Weltsozialamt geschaffen hat. Illegale Migranten erhalten Leistungen aus unserem Sozialsystem, in das sie nie einbezahlt haben und auch in den meisten Fällen das auch zukünftig nicht tun werden. Der Pflichtversicherte hierzulande, der Monat für Monat Beiträge abführen muss und der damit dieses ganze System finanziert, erhält im Leistungsfall zu wenig um zu leben. Einfach mal darüber nachdenken….

 

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