Wann ist ein Onlinehändler berufsunfähig?
(74 x gelesen)Wann ist ein Onlinehändler berufsunfähig?
Vielfach wird Onlinehandel von Zuhause aus betrieben, beispielsweise aus dem Homeoffice, aus der Garage oder einem sonstigen Lager. Für Personen mit gesundheitlichen Problemen ist dies natürlich von Vorteil.
Berufsunfähigkeitsversicherung ist existenziell wichtig
Neben der Privathaftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste private Absicherung überhaupt. Jeder vierte Erwerbstätige wird hierzulande in seinem Berufsleben, entweder ganz oder auch nur für einen gewissen Zeitraum, berufsunfähig. Aber ab wann gilt ein Onlinehändler eigentlich als berufsunfähig?
Der Fall
Einer Solo-Selbstständigen, über deren Klage das Oberlandesgericht (OLG) München zu entscheiden hatte, war es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich Pakete anzunehmen und zu versenden. Dennoch verweigerte die Versicherungsgesellschaft die Leistung, bei der die Frau eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit monatlicher Rente von knapp € 2.900 abgeschlossen hatte. Das Gerichtsurteil zu ihren Gunsten brachte ihr eine Nachzahlung in Höhe von fast € 200.000 (25 U 2340/21).
Argumentation des Versicherers
Im verhandelten Fall war die Frau wegen einer degenerativen Erkrankung nicht mehr in der Lage, Pakete mit einem Gewicht von mehr als 7,5 kg zu bewegen, d. h. weder annehmen, noch ins Lager tragen oder versenden. Der Versicherer argumentierte „für diese Aufgaben wende sie ja nur einen eher geringen Ant
BGH stärkt Rechte von Darlehensnehmern und alle sechs Minuten ein Wohnungseinbruch
Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern
In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).
Die Richter gaben dem Kläger Recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp € 16.000 von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.
Alle sechs Minuten ein Wohnungseinbruch
Rund 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen verzeichneten die deutschen Versicherer 2024. Damit verfestigt sich offenbar das Niveau, das vor der Pandemie (2019) und auch bereits 2023 verzeichnet wurde. Die langfristige K
BGH-Urteil - Klauseln zu Negativzinsen unzulässig
(3321 x gelesen)BGH-Urteil - Klauseln zu Negativzinsen unzulässig
Die Europäische Zentralbank (EZB) führte in der Niedrigzinsphase Mitte 2014 erstmals den Negativzins ein. Damit mussten Kreditinstitute für überschüssiges Kapital, das sie kurzfristig dort parkten, Strafzinsen zahlen; in der Spitze betrug der Zinssatz 0,5 Prozent. Diese Verwahrentgelte - so wurden die Kosten umschrieben - gaben zahlreiche Banken an ihre Kunden weiter. Zunächst einmal galt die Regelung einzig für Geschäftskunden oder Privatkunden mit hohen Einlagen, später traf es dann immer mehr Neukunden. Im Juli 2022 schaffte die EZB die Negativzinsen ab und die Geldinstitute erhoben auch keine Verwahrentgelte mehr.
Verbraucherzentralen bekamen zum Teil Recht
Das Erheben von Verwahrentgelten hielten Verbraucherzentralen für rechtswidrig und verklagten mehrere Banken und Sparkassen. Vom Bundesgerichtshof (BGH) bekamen sie nun zum Teil Recht (Az. ZR 102/24 u.a.). Der BGH entschied nämlich, dass für Gelder, die auf Tagesgeld- oder Sparkonten liegen, grundsätzlich keine Negativzinsen berechnet werden dürfen und erklärte entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis für unzulässig. Negativzinsen bei Spar- und Tagesgeldkonten würden dem Vertragszweck, sprich Sparen, "diametral entgegenstehen", so der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs und Vorsitzender des 11. Zivilsenats, Jürgen Ellenberger.
Zweck der Spareinlagen ist, das Vermögen von natürlichen Personen mittel- bis langfristig aufzubauen und d
Überraschendes BGH-Urteil zugunsten Bankkunden
(6401 x gelesen)Überraschendes BGH-Urteil zugunsten Bankkunden
Ein Ende April getroffenes Urteil (Az. XI ZR 26/20) des Bundesgerichtshofes (BGH) bezüglich Gebührenerhöhungen im Bankgeschäft, die sich aus unrechtmäßigen Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben haben, kann den deutschen Kreditinstituten mehrere Milliarden Euro kosten. So berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) und beruft sich dabei auf eine Untersuchung des Verbraucherportals Biallo.de. Mehr als fraglich dabei ist allerdings, ob Kunden auch Geld von ihrer Bank zurückbekommen.
€ 4,72 Milliarden zu viel verlangter Kontogebühren
Dem Artikel zufolge, analysierte das Vergleichsportal die Preisverzeichnisse von 1.250 Geldhäusern sowie die Entwicklung der Kosten seit dem Jahr 2018. Das Ergebnis ist verblüffend. Bei rund 96 Millionen privater Girokonten wurde eine Summe in Höhe von € 4,72 Milliarden zu viel an Kontogebühren verlangt. Dieser Betrag errechnet sich - vom BGH als rechtswidrig erkannt - aus Preiserhöhungen bei Fixkosten (beispielsweise Monatspauschalen) und aus Kosten der Girocard. Durchschnittlich beliefe sich damit der Erstattungsbetrag pro Kunde auf knapp € 50.
Kreative Kostengestaltung
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Institute bestehende Kosten erhöht haben bzw. kreativ waren beim Erfinden neuer. Dazu zählen Extragebühren für das Zahlen mit der Girocard. Werden diese zu den bereits genannten addiert, so erhöht sich der Betrag von jedem Kunden auf rund € 100. All